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Selbstbestimmt als Familie leben – 

mit der passenden Unterstützung

Unterstützung für Eltern mit Behinderung:

Elternassistenz und Begleitete Elternschaft


Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."

Eltern mit Behinderungen genießen denselben verfassungsrechtlichen Schutz wie alle anderen Eltern.

Als Eltern mit einer Behinderung haben Sie ein Recht auf ein selbstbestimmtes Familienleben. Wir unterstützen Sie dabei, ihre Kinder eigenverantwortlich zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen. 

Was ist Elternassistenz?

Elternassistenz richtet sich an Mütter und Väter, die ihre Elternrolle eigenständig wahrnehmen können, jedoch Unterstützung bei der praktischen Ausführung bestimmter Tätigkeiten benötigen.

Die Eltern bestimmen selbst, wann, wie und wobei sie Unterstützung benötigen. Die Assistenzkraft übernimmt keine Erziehungsaufgaben, sondern unterstützt bei der Umsetzung der Wünsche und Entscheidungen der Eltern.

Ziel der Elternassistenz:

Die Elternassistenz gleicht behinderungsbedingte Einschränkungen aus und ermöglicht eine selbstbestimmte Ausübung der Elternrolle.

Was wir tun:

Wir unterstützen Sie bei alltäglichen Aufgaben, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt selbst ausführen können, z.B.:

  • Unterstützung bei der Versorgung eines Säuglings/Kleinkindes (Hilfe beim Wickeln, Baden oder Anziehen)
  • Unterstützung auf dem Weg zur Kita oder Schule
    Hilfe bei Einkäufen
  • Unterstützung im Haushalt mit Bezug zur Kinderbetreuung
  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten mit dem Kind
  • Unterstützung bei der Organisation des Familienalltags

Was ist Begleitete Elternschaft?

Die Begleitete Elternschaft richtet sich insbesondere an Eltern, die Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle benötigen.

Neben der praktischen Hilfe umfasst die Begleitete Elternschaft auch pädagogische und beratende Leistungen. Fachkräfte begleiten Sie als Eltern dabei, die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen, zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.

Ziel der Begleiteten Elternschaft

Ziel ist die langfristige Sicherung des Kindeswohls bei gleichzeitiger Stärkung der elterlichen Kompetenzen, damit Eltern und Kinder gemeinsam leben können.

Was wir tun:

Wir bieten Beratung, Anleitung und Begleitung in Erziehungsfragen sowie bei der Strukturierung des Familienalltag, im Sinne von:

  • Förderung elterlicher Kompetenzen
  • Anleitung bei der Versorgung und Betreuung von Kindern
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Begleitung bei Behördenkontakten
  • Förderung der Entwicklung des Kindes
  • Aufbau sozialer Netzwerke
  • Unterstützung bei der Wahrnehmung von Terminen

Unser Angebot


Die Gemeinnützige Zuhause Leipzig GmbH bietet individuelle bedarfsgerechte Unterstützung für Eltern mit Behinderungen und ihre Familien. Unsere Leistungen der Elternassistenz und der Begleiteten Elternschaft orientieren sich an Ihren persönlichen Bedürfnissen, Ressourcen und Zielen.

Unser Ziel ist es, Familien zu stärken, Teilhabe zu ermöglichen und ein gemeinsames Familienleben zu fördern.

Wer kann die Leistungen beantragen?

Anspruch auf Leistungen können haben:

  • werdende Eltern mit Behinderung
  • Mütter mit Behinderung
  • Väter mit Behinderung
  • Alleinerziehende mit Behinderung
  • Familien mit Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung

Die Unterstützung erfolgt nach individueller Bedarfsermittlung durch die zuständigen Leistungsträger.

Ihr Weg zur Unterstützung

Sie möchten mehr über Elternassistenz oder Begleitete Elternschaft erfahren?

Wir beraten Sie gern zu:

  • Leistungsansprüchen
  • Antragstellung
  • Finanzierung
  • Hilfeplanung
  • individuellen Unterstützungsmöglichkeiten

 

Gemeinsam finden wir den passenden Weg für ein selbstbestimmtes Familienleben.

Elternassistenz und Begleitete Elternschaft nach SGB IX

Die gesetzliche Grundlage für Elternassistenz findet sich im Sozialgesetzbuch IX.

§ 78 Abs. 3 SGB IX

Die Assistenzleistungen umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.

Hierdurch wird der Anspruch auf Elternassistenz ausdrücklich gesetzlich geregelt.

§ 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX

Elternassistenz und Begleitete Elternschaft gehören zu den Leistungen der Sozialen Teilhabe innerhalb der Eingliederungshilfe.

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, sofern die Unterstützung erforderlich ist, um ihre Elternrolle wahrnehmen zu können